Begutachtung in familienrechtlichen Verfahren
Sachverständige in familienrechtlichen Verfahren sind angehalten, Hypothesen zu den Lebensbedingungen eines Kindes aufzustellen und zu prüfen, unter welchen Bedingungen das Wohl des Kindes bestmöglich gewährleistet werden kann. Dazu werden die im Rahmen der Aktenanalyse, der Gespräche und der testdiagnostischen Untersuchungen gewonnenen Informationen auf dem Hintergrund einer psychodynamischsystemischen Sichtweise, nach weitgehend standardisierten Vorgaben, interpretiert. Zur Beantwortung der Fragen, die immer unter dem Aspekt des Kindswohls zu verstehen sind, werden Kriterien wie die Erziehungsfähigkeit der Eltern, die Beziehung der Eltern zum Kind, die Bindung des Kindes an seine primären Bezugspersonen, die Bindungstoleranz der Eltern, Stabilität und Kontinuität der Entwicklungsumstände und der Kindeswille berücksichtigt.