Das IFPB bietet in strafrechtlichen und zivilrechtlichen Belangen psychologische Gutachten oder Stellungnahmen an. Unsere spezialisierte Arbeitsweise ermöglicht uns eine effiziente und gleichzeitig qualitativ hochstehende Bearbeitung der Gutachtensaufträge. Unsere Vorgehensweise und Beurteilungen richten sich klar nach wissenschaftlich anerkannten Standards für die Begutachtung im jeweiligen Spezialgebiet.
Die Sachverständigen am Institut nehmen regelmässig an einschlägigen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen teil und besuchen Tagungen, Kongresse und Workshops zur forensischen Psychologie. Alle Gutachten werden im Rahmen von Inter- und Supervisionen im Team oder unter Einbezug von externen Experten besprochen, um so zusätzlich die Qualität unserer Gutachten zu erhöhen. Die schriftlichen Gutachten sind so aufgebaut und formuliert, dass sich der Begutachtungsprozess, die Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen jederzeit nachvollziehen lassen. Transparenz und Kommunizierbarkeit unserer Beurteilungen sind uns ein zentrale Anliegen. Darüber hinaus achten wir sehr darauf, dass unsere Empfehlungen umsetzbar sind.
Der genaue Zeitrahmen wird mit dem Auftragnehmer individuell vereinbart. In der Regel gelten folgende Fristen, wobei diese je nach Auslastung variieren können:
- Glaubhaftigkeitsgutachten: 12 bis 16 Wochen
- Sorge- und Umgangsrechtsgutachten: 10 bis 16 Wochen
- Jugendstrafrechtliche Gutachten: 8 bis 16 Wochen