Begutachtungen in jugendstrafrechtlichen Verfahren
Schwerpunkt unserer Arbeit als Sachverständige in jugendstrafrechtlichen Verfahren ist die Beurteilung der Delinquenz auf dem Hintergrund der Entwicklung des Jugendlichen und seines sozialen Umfeldes sowie die Formulierung von prognostischen Aussagen und Massnahmeempfehlungen. Dabei müssen sowohl entwicklungspsychologische, als auch klinische und kriminologische Aspekte in die Beurteilung einfliessen und zu einem Gesamtbild integriert werden.
Bei prognostischen Aussagen zur Delinquenzentwicklung müssen insbesondere die für das Jugendalter spezifischen biologischen und psychodynamischen Aspekte berücksichtigt werden. Im Unterschied zur Prognosebeurteilung bei Erwachsenen stehen zudem kaum validierte Prognoseinstrumente zur Verfügung. Entsprechend hat sich die Prognose noch enger an den individuellen Voraussetzungen, an der konkreten Umsetzung des Massnahmeplanes und den Bedingungen des sozialen Umfeldes zu orientieren.
Mit dem neuen Schweizerischen Jugendstrafrecht hält das dualistische System, indem Erziehung und Strafe möglich ist, Einzug. Auf diesem Hintergrund müssen mitunter auch Fragen zur Zurechnungsfähigkeit von jugendlichen Straftätern beantwortet werden.